CDU im Kreisverband Meißen zum Problem der notärztlichen Versorgung im Raum Großenhain:
"Die flächendeckende notärztliche Versorgung der Menschen im Raum Großenhain
ist auch nach der Schließung des Krankenhauses in Großenhain unverzichtbar.
Wir werden uns weiter um das Problem kümmern", erklärten heute
übereinstimmend die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU -
Landtagsfraktion Karin Strempel MdL, der örtliche Landtagsabgeordnete
Sebastian Fischer MdL und Geert Mackenroth MdL, Kreisvorsitzende der CDU
Meißen.
Mackenroth: "Ich habe den für unser Blaulichtgesetz zuständigen
Innenminister und die Sozialministerin um Unterstützung gebeten. Wir wollen
eine nachhaltige Lösung finden, wie die ARGE NÄV* den ihr obliegenden
Sicherstellungsauftrag erfüllen kann. Markus Ulbig hat mir zugesagt, die
Arbeitsebene seines Ministeriums werde zeitnah alle Beteiligten zum Gespräch
einladen."
Sebastian Fischer: "Dankbar bin ich dem Landrat für seine berechtigte
Forderung, eine angemessene Vergütung der Notärzte vorzusehen. Das in
Brandenburg praktizierte Modell kann uns dazu als Vorbild dienen. Ohne
finanziellen Anreiz werden alle Bemühungen erfolglos bleiben."
Karin Strempel: "Gefragt sind jetzt intelligente Lösungen vor Ort - unter
Einbeziehung nicht nur der umliegenden Krankenhäuser, sondern auch der
Krankenkassen. Wir müssen dazu nicht das Rad neu erfinden, sondern können
uns an vorbildlichen Lösungen anderer (Stichwort: Rendezvous - System)
orientieren."
*: Mit dem Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und
Katastrophenschutzgesetz (SächsBRKG, sogen. Blaulichtgesetz) wurde
festgelegt, dass die Notärztliche Versorgung flächenhaft durch die
Krankenkassen und ihre Verbände sowie die Verbände der Ersatzkassen
sicherzustellen ist. Hierzu ist die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer
Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung
(ARGE NÄV) gegründet worden. Gemäß § 28 (2) SächsBRKG arbeiten bei der
Erfüllung des Sicherstellungsauftrages die Krankenkassen und ihre Verbände
sowie die Verbände der Ersatzkassen mit niedergelassenen Ärzten,
Krankenhäusern, der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte (AGSN), der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen), der Sächsischen
Landesärztekammer und den Trägern des Rettungsdienstes zusammen.
